Gemäß Vorstandsbeschluss sind seit 25.01.2019 die fischereilichen Angelegenheiten des SFV in der GEWÄSSERORDNUNG und im ANHANG ZUR GEWÄSSERORDNUNG geregelt.
Ab sofort ist somit die Gewässerordnung (für Vereinsmitglieder und Tageskartenangler) und der Anhang zur Gewässerordnung (nur Vereinsmitglieder) verbindlich.
Sollten im Rundschreiben (gültig für Vereinsmitglieder) des jeweiligen Jahres fischereiliche Dinge gesondert geregelt werden, so sind diese für das jeweilige Jahr gültig und ersetzen an dieser Stelle die Regelung der Gewässerordnung oder dessen Anhang.
Siehe Pkt. 6 des Anhangs zur Gewässerordnung. 31.12.
Nach dem Abfischen nur noch auf Raubfisch mittels passiver Angelmethode
Guten Tag,
ich habe eine Frage,Wann wird der Häsle gespert?”
Vilen Dank im Voraus.
MfG. V.Justus