SFV-Corona Informationen

Stand 06.04.2020: Es besteht kein Anlass, unten gemachte Aussagen zu revidieren. In den letzten 12 Tagen hat sich jedoch gezeigt, dass seitens der bayerischen Ordnungsämter und Polizeibehörden dennoch vereinzelt Anglern untersagt wurde, ihrem Sport nachzugehen. Allerdings blieben die genauen Hintergründe im Dunkeln. Vermutlich liegt das daran, dass die Anfahrten zu den jeweiligen Angelgewässern zu lange sind. Die Ausgangssperre in Bayern bezieht sich darauf, dass man sich in unmittelbarer örtlicher Nähe (um seinen Wohnort) unter den genannten Bedingungen bewegen darf (siehe HIER). Was heißt das für uns? Man sollte überlegen, ob es derzeit sinnvoll ist, weite Strecken, z.B. nach Bayern an unseren Wörnitzabschnitt in Kauf zu nehmen, um sich dann gegenüber den Behörden rechtfertigen zu müssen. Die selben Überlegungen für uns Angler könnten aber auch für Angelausflüge innerhalb Baden-Württembergs, z.B. an den Kocher sinnvoll sein.

Weiterhin reglementieren wir die Angelfischerei nicht über die behördlichen Anordnungen hinaus (Info siehe auch auf der Verbandsseite).

Stand 24.03.2020: Entgegen kursierender Gerüchte und Herangehensweisen anderer Vereine wurden die Gewässer des SFV-Ellwangen NICHT ZUR BEFISCHUNG GESPERRT!!! Wir gehen davon aus, dass die derzeitigen behördlichen Anordnungen genug persönliche Einschränkungen für die Bevölkerung und somit auch Angler mit sich bringen. Hier werden wir als Verein keine darüber hinausgehenden Einschränkungen erlassen und gehen von der Vernunft der Angler aus. Sport und Aufenthalte im Freien allein, maximal zu zweit oder im Kernfamilienverbund wurden sogar als positiv bewertet. Wir bitten jedoch ebenfalls eindringlich, sich an die behördlichen Regeln bzw. Verfügungen zu halten. Das bedeutet unserer Ansicht nach Angeln ja, jedoch nicht in Gruppen. Auch Anfahrten in Fahrgemeinschaften sind nicht möglich. Aus der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern lassen sich diese Annahmen ebenfalls ableiten, da auch hier Bewegung und Sport im Freien unter besagten Umständen weiterhin erlaubt sind. D.h., dass auch an der Wörnitz diese Regelungen gelten.

Hinsichtlich des bevorstehenden Tageskartenverkaufs planen wir derzeit auch keine Einschränkungen. Aufgrund der Tatsache, dass es jedoch Beschränkungen für die TK-Verkaufsstellen geben könnte, kann sich der Verkauf selbst als schwierig erweisen.

 

Liebe Angelfreunde des SFV Ellwangen 1961 e.V.,

auch an uns Anglern geht die Situation, die die derzeitige Corona-Pandemie mit sich bringt nicht spurlos vorüber. Staat und Behörden schränken unsere Freiheit -ganz ohne Frage nicht unbegründet- stark ein. Wie wir finden sind die zuletzt ausgeprochenen Kontaktverbote zwar eine große Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, jedoch eine für die momentane Lage angemessene Lösung. Es ist sicherlich mit der sich derzeit ständig ändernden Rechtslage schwierig für unsere Mitglieder und Freunde die resultierenden Anforderungen/Regeln für Angler zu interpretieren. Wir maßen uns nicht an, dies besser tun zu können, als Sie oder gar die Behörden selbst. Aber wir versuchen hier unsere -auf unsere Gewässer bezogenen Interpretationen- zu übermitteln. Wenn auch -gewissermaßen- häppchenweise.

 

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