Rundschreiben 2012

Das für das Jahr 2012 gültige Rundschreiben können Sie sich hier herunterladen: Rundschreiben 2012

 

1. Mitgliederversammlungen:

Tag Datum Ort Lokal Beginn
Freitag 09.03.2012 Schwabsberg Goldenes Lamm 20.00h
Freitag 12.10.2012 Schwabsberg Goldenes Lamm 20.00h

Wichtig:    An den Versammlungstagen sind sämtliche Vereinsgewässer für den Fischfang ab 18.00 Uhr gesperrt. Im Eigeninteresse um Neuerungen und aktuelle Informationen zu erhalten, sollte jedes Mitglied an den Versammlungen teilnehmen.

Stammtisch:

An folgenden Terminen finden Stammtische im Vereinsheim an der Königsroter Mühle/Rotach statt: 6.Mai, 3.Juni, 2.September und 7.Oktober.
Weitere Hinweise dazu erhalten Sie an den Vereinsveranstaltungen.

2. Veranstaltungen:

Datum Veranstaltung Beginn/Ende Ort
22.04.2012 Forellen-/Pokalfischen 07 – 13 Uhr TA/Rotach
01.07.2012 Fischerfest 10 – 15 Uhr Vereinsheim
07.07.2012 Aalfischen (Samstag) 18 – 01 Uhr TA/Rotach
08.07.2012 Aalfischen (Sonntag) 04 – 08 Uhr TA/Rotach
16.09.2012 Königsfischen 07 – 13 Uhr Kreßbachsee
21.10.2012 Abfischen 08 – 13 Uhr TA/Rotach
31.12.2012 Silvesterfischen m. gemütl. Beisammensein ab 9 Uhr Vereinsheim

Wichtig:    Bei Vereinsveranstaltungen sind sämtliche Vereinsgewässer, mit Ausnahme des Veranstaltungsgewässers, gesperrt. Die Gewässer sind erst nach dem offiziellen Abschluss der Veranstaltung und der Freigabe durch den Vorstand wieder zur Befischung freigegeben.
Für die Veranstaltungen an der Teichanlage Jammermühle ist jeweils das Vereinsheim der Treffpunkt, beim Königsfischen der Badebereich.

Bitte beachten Sie, dass an allen Veranstaltungen für eine Bewirtung mit Speisen und Getränken gesorgt wird und Ihre Teilnahme zur Unterstützung unseres Vereins Verpflichtung sein sollte.

3. Fangbegrenzungen 2012  (Tagesfang):

Gewässer Karpfen Schleie Hechtoder Zander Forelle Aal
Glassägweiher 2 3 1 3 -
Häsle 2 3 1 3 -
Kressbach 2 3 1 3 -
Jagst 2 2 1 3 -
Teichanlage 2 3 1 3 -
Rotach 2 3 1 3 -
Wörnitz 3 3 2 3 -
Kocher 2 3 2 3 -

Achtung:    Hecht und Zander erst ab dem 16. Mai frei, vereinsinterne Schonzeit! Grundsätzlich ist im Jahr 2012 das Angeln auf Hecht und Zander im Ölweiher (oberer Weiher der Teichanlage Jammermühle) untersagt!
ACHTUNG – gilt für alle Gewässer!

Rotaugen und Rotfedern dürfen in einer Tageshöchstfangmenge von max. 2 kg für alle Gewässer zusammen entnommen werden. Bitte beachten Sie die Jahreshöchstfangmenge von max. 15 kg für Rotaugen und Rotfedern für alle Gewässer zusammen.

Alle gefangenen Fische sind sofort nach der Landung und waidgerechten Versorgung in das Fangbuch, bzw. ab dem 15. November in den Fangnachtrag unter Angabe von Ort, Tag und Größe einzutragen. Das Gewicht kann zu Hause nachgetragen werden. Bei Unterlassung erfolgt Vereinsausschluss!

Wichtig:    Tageshöchstfangmenge für diese Gewässer zusammen: 4 Karpfen, 6 Schleien, 3 Forellen, 2 Hechte oder 2 Zander. Rotaugen und Rotfedern sind dem Gewicht entsprechend einzutragen.

Achtung Kocher/Wörnitz:    Die Tagesfangmengen für Friedfische aus dem Kocher und der Wörnitz sind mit Ausnahme der Forelle nicht der Jahreshöchst-fangmenge anzurechnen.

4. Jahreshöchstfangmenge:

Hechte:    10 Stück    Schleien:    20 Stück    Forellen:    15 Stück    Zander:    10 Stück
Karpfen:    20 Stück    Aale:    keine    Rotaugen/Rotfedern: max. 15 kg

Bitte beachten Sie die vereinsinterne Schonzeit für Hecht u. Zander, die Jahreshöchstfang-menge sowie den Eintrag in Ihr Fangbuch, bzw. ab 15. November in den Fangnachtrag.

5. Schonzeiten und Schonmaße:

Für alle Gewässer (außer der Wörnitz) gelten die Schonmaße und Schonzeiten der aktuell gültigen Landesfischereiverordnung Baden-Württembergs.

Ausnahme:    Hecht und Zander sind vereinsintern ab 1. Januar bis einschließlich 15. Mai an allen Gewässern gesperrt!

Für die Wörnitz gelten andere Mindestmaße und Schonzeiten, bitte beachten Sie die Angaben auf den Tageskarten.

Anmerkung:    An allen Vereinsgewässern ist das Fischen mit Köderfisch sowie das Spinnfischen (Ausnahme Spinnfischen auf Forellen im Kocher und an der Jagst) bis einschließlich 15. Mai untersagt.

Der Fischfang ist an allen Vereinsgewässern in Baden-Württemberg gemäß der Landesfischereiverordnung nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aalfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.

Beachten Sie bitte: In Bayern ist das Nachtangelverbot aufgehoben.

6. Angeln mit Köderfischen:

Das Fischen mit lebenden Köderfischen erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei und ist
grundsätzlich verboten. Die Entnahme von Köderfischen ist nur in der Menge, wie für das
Raubfischangeln an dem betr. Gewässer erforderlich, in der Zeit vom 16.5 bis 31.12 erlaubt.

7. Gewässerfreigabe:

Einen Tag nach der Jahreshauptversammlung, ab 12.02.2012, sind die Gewässer Wörnitz, Kocher, Jagst und Rotach nach Erhalt des Fangbuchs frei. Einen Tag nach dem ersten Arbeitsdienst, ab 11.03.2012, sind alle Gewässer zur Befischung freigegeben.

Achtung:    Die Teichanlage Jammermühle ist auf Grund des Neubesatzes bis einschließlich 21. April 2012 zur Befischung gesperrt!

8. Befahren der Wege:

Das Befahren von befestigten bzw. geschotterten Wegen an den Vereinsgewässern ist erlaubt, sofern keine entsprechenden Verbotsschilder vorhanden sind, welche die Weiterfahrt untersagen. Bei Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ (Rundes, weißes Schild mit rotem Außenring) plus dem Zusatzschild „Land- oder forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ ist gemäß derzeitiger Rechtsprechung ein Befahren für Angler möglich, wenn diese zur Bewirtschaftung des Gewässers beitragen und eine Behinderung Anderer bzw. Schädigung fremder Güter ausgeschlossen werden kann.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Befahren von Wiesen und unbefestigten Wegen strengstens verboten ist. Private Absprachen haben keine Geltung.

Am Glassägweiher sowie am Kreßbachsee besteht ein Fahrverbot am See. Das Befahren des Dammes am Kreßbachsee ist nicht erlaubt. An den übrigen Gewässern ist ein Befahren von befestigten Wegen unter den oben genannten Voraussetzungen erlaubt. Am Häsle ist das Befahren bis zur ehemaligen Schranke erlaubt.
Auf allen Wegen ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Das Ausnehmen und Schuppen gefangener Fische ist an allen Gewässern strengstens verboten. Die Angelplätze sind in einem sauberen Zustand zu verlassen. Wer Unrat und unsaubere Angelplätze hinterlässt handelt vereinsschädigend und unkameradschaftlich.
Zuwiderhandlungen werden geahndet. Grundsätzlich ist den Weisungen der Vorstandschaft zu folgen.

9. Ende der Angelsaison 31.12.2012:

Ab dem 22. Oktober 2012 darf in unseren Rückhaltebecken Häsle, Kreßbachsee und Glassägweiher nicht mehr auf Friedfische geangelt werden.
Gleichzeitig ist mit Beginn des erkennbaren Abstauens oder spätestens nach dem Abfischen das Angeln auf Raubfische mit Kunstködern (Spinnfischen) im Häsle, Kreßbachsee und Glassägweiher untersagt.
In Jagst, Kocher, Rotach und Wörnitz sowie an der Teichanlage Jammermühle dürfen Friedfische bis zum 31. Dezember 2012 gefangen werden.

Ab 15. November ist das Fischen nur noch mit Fangnachtrag und Fischereierlaubnisschein des SFV Ellwangen erlaubt.

10. Arbeitsdienst:

Die Termine für den Arbeitsdienst 2012 wird wie folgt festgelegt:

Samstag, den 10.03.2012 und 13.10.2012, Treffpunkt jeweils 08.00 Uhr am Schießwasen Ellwangen. Arbeitskleidung und Geräte sind mitzubringen.

11. Führen des Fangbuchs/Fangbuchabgabe/Fangnachtrag:

Alle gefangenen Fische müssen sofort nach dem Fang in das Fangbuch eingetragen werden.
Die Abgabe des Fangbuchs hat bis spätestens 15. November zu erfolgen.

Danach gefangene Fische sind im Fangnachtrag einzutragen (Abgabe bis 31.12.2012). Nach der Abgabe des Fangbuchs gilt der Fangnachtrag als Nachweis und ist unbedingt mitzuführen. Das Fangbuch (bzw. der Fangnachtrag) gilt gemäß § 37 Fischereigesetz nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein und dem Jahresfischereischein. Diese Dokumente sind beim Fischen unbedingt mitzuführen.

Achtung:    Der bisherige, gelbe Fischereierlaubnisschein ist im kommenden Jahr 2012 nicht mehr gültig. Sie erhalten gemeinsam mit ihrem Fangbuch an der Jahreshauptversammlung den neuen gültigen Schein.

12. Wörnitz:

An der Jahreshauptversammlung kann jedes aktive Vereinsmitglied Tageskarten (Einzelpreis 3 Euro) erwerben. An den folgenden Vereinsveranstaltungen (Mitgliederversammlungen, Stammtische, Vereinsfischen) können ebenfalls Karten gekauft werden.

Hinweise zu den Tageskarten:

•    Pro Kalendertag muss eine Tageskarte ausgefüllt werden.
•    Die Tageskarten dürfen nur von aktiven Vereinsmitgliedern genutzt werden.
•    Bitte folgende Fischwasserstrecke eintragen (wenn nicht vorgedruckt): “Bahnbrücke bei Katzenstein bis Höhe Parkplatz B25″
•    In Bayern gelten andere Schonzeiten und Schonmaße, bitte beachten Sie die Angaben auf den Tageskarten!

13. Sonstiges:

Um Missverständnisse zu vermeiden ist dieses Rundschreiben beim Fischen generell mitzuführen!

Die Tageskartenausgabe für alle Vereinsgewässer erfolgt ab dem 01.05.2012 bis einschließlich 20.10.2012. Die Tageskartenausgabestellen finden Sie im aktuellen Jahreskalender 2012 oder auf der Webseite des Vereins!

Die Anmeldung zur Fischerprüfung für Ihre Bekannten/Verwandten ist ebenfalls bei den
Ausgabestellen möglich bzw. kann direkt bei Günter Hirsch unter der Telefonnummer 07961/4277 erfolgen.

Beachten Sie bitte unsere Webseite im Internet unter www.sfv-ellwangen.de.
Dort kann auch ein Newsletter abonniert werden, über den regelmäßig aktuelle Themen bekanntgegeben werden.

Achtung:    Jedes Mitglied betreibt die Ausübung der Fischerei an allen Gewässern auf eigene Haftung und eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegenüber dem Verein werden gänzlich ausgeschlossen.

 

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